Rechtsform

Wir haben uns bei der Gründung unseres Wohnprojektes für die Rechtsform einer Genossenschaft entschieden. Somit ist ‘Wir vom Gut eG’ als eingetragene Genossenschaft Eigentümer der Immobilie und sichert somit bezahlbaren Wohnraum. Die Genossenschaft garantiert zudem die übernommene Verantwortung für das Baudenkmal sowie den Schutz der angrenzenden Landschaft und Natur.
Diese Rechtsform gibt uns wichtige Pfeiler für unsere Struktur vor, wie Vorstand, Aufsichtsrat und die jährliche Generalversammlung.

Im Rahmen dieser Rechtsform erwerben die Mitglieder des Wohnprojektes kein Eigentum im klassischen Sinne, sondern beteiligen sich in Form von Genossenschaftsanteilen. Damit wird ein Nutzungsrecht erworben, das nicht übertragbar oder verkäuflich ist. Die eingebrachten Genossenschaftsanteile verbleiben beim Mitglied, bzw. bei seinen Erben. Wer aus der Genossenschaft austritt, erhält seine Genossenschaftsanteile zurück und gegebenenfalls auch einen Abstand für private Investitionen in die Ausstattung der Wohnung. Der “Mehrwert”  jedoch verbleibt in der Gemeinschaft. Eine finanzielle Absicherung fürs Alter ist durch ein genossenschaftliches Modell somit nicht möglich.

Der genossenschaftliche Ansatz stellt dem Konzept Privateigentum eine solidarische Alternative gegenüber. Das bedeutet allerdings keineswegs, dass eine Gruppe, bzw. Genossenschaft für Einzelne sorgt und die Verantwortung abgegeben wird.  Unsere Genossenschaft funktioniert über die Umkehrung des Erwartungs- und Konsumprinzips. Die Frage lautet nicht, was die Genossenschaft für den einzelnen tun kann, sondern vielmehr, was der/die Einzelne zum Gelingen des Projektes beitragen kann.

Unsere Satzung ist hier zu finden.

 

Investition – die wichtigsten Größen

Genossenschaftsanteile

Die Guts-Bewohner erwerben Genossenschaftsanteile in Höhe von  1000€ pro m2 Wohnfläche.
Diese wohnungsabhängigen Anteile dienen als Eigenkapital bei der Finanzierung.
Bei Eintritt in die Genossenschaft ist eine Pflichteinlage (1.600,- €) fällig. Diese werden bei Einzug in eine Wohnung auf die wohnungsabhängigen Anteile angerechnet.

Monatliches Nutzungsentgelt (netto / „Kaltmiete“) resultierend aus

– der Finanzierung (Fremdkapitalanteil, Zins, Tilgungshöhe)
– den Kosten für die Genossenschaft sowie
– den Rücklagen für Instandhaltung und Mietausfall

aktuell liegt das Nutzungsentgelt netto bei 8,30€ / m² Wohnfläche

Betriebskostenumlage („Nebenkosten“)
resultierend aus

– den festen Betriebskosten (Grundsteuer, Versicherungen, Wartungen)
– den verbrauchsabhängigen Betriebskosten (Gas, Strom, Wasser)
– der Gemeinschaft (Aufgaben, Angebot, Eigenleistung)

die individuellen Nebenkosten für die eigene Wohnung sowie anteilig für die Gemeinschaftsflächen kalkulieren wir aktuell mit 3,40 € / m² Wohnfläche

Die Betriebskosten werden jährlich abgerechnet.

Rechenbeispiele Finanzen

Beispielrechnung bei Bezug einer 65 m2 Wohnung auf dem Gut:

  • 65.000 € Pflichteinlage in Genossenschaftsanteilen (1000,- €/ m² Wohnfläche) – Erstattung bei Auszug.
  • 760,05 € monatliches Nutzungsentgeld (8,30 € pro m2 Wohnfläche) und Betriebskostenumlage (3,40 € pro m2 Wohnfläche).

Beispielrechnung bei Bezug einer 100 m2 Wohnung auf dem Gut:

  • 100.000 € Pflichteinlage in Genossenschaftsanteilen (1000,- €/ m² Wohnfläche) – Erstattung bei Auszug.
  • 1170 € monatliches Nutzungsentgeld (8,30 € pro m2 Wohnfläche) und Betriebskostenumlage (3,40 € pro m2 Wohnfläche).

Arbeitsstruktur

Um unsere Genossenschaft zu verwalten, alle anfallenden Arbeiten rund um Haus und Hof zu organisieren, aber auch um unsere Ideen und Wünsche unser Zusammenleben betreffend umsetzen zu können, braucht es eine effiziente, lebendige und bewohnerorientierte Arbeitsstruktur.

Diese Arbeitsstruktur bildet sich derzeit in Form von 3 Arbeitsgemeinschaften ab, der AG Gemeinschaft, AG Raum und Technik und AG Gutsarbeiten. Ein einmal im Monat stattfindendes Plenum sowie ein mindestens einmal im Monat organisierter, gemeinsamer Arbeitstag ergänzen unser Miteinander. Aufsichtsrat und Vorstand sind Pflichtinstitutionen des Genossenschaftsrechts und werden von uns ebenfalls selbstverwaltend besetzt.

Unser Leben in Gemeinschaft auf Gut Mydlinghoven bringt also viel Arbeit mit sich, die wir nur bewältigen können, wenn sich jede und jeder mit all seinen/ihren Möglichkeiten einbringt.

AG Gemeinschaft

Diese AG ist für alle Gemeinschaftsbildungsprozesse zuständig. Wie gestalten wir unser Zusammenleben? Wie gehen wir mit Konflikten um? Wen nehmen wir neu in unsere Gemeinschaft auf? Dies sind nur einige Fragen, die in den Arbeitskreisen, die der AG Gemeinschaft zugeordnet sind, bewegt werden. 

AG Raum und Technik

Die AG Raum und Technik ist für die Gebäudeinstandhaltung und Ausstattung unserer Gemeinschaftsräume, der Außenbereiche und für die technischen Anlagen verantwortlich. Durch den Denkmal- und Naturschutz ist dies eine verantwortungsvolle Aufgabe, die in enger Abstimmung mit den verantwortlichen Ämtern der Stadt geschieht.

AG Gutsarbeiten

Zu der AG Gutsarbeiten zählen Arbeitskreise, die beispielsweise das Putzen der Gemeinschaftsräume koordinieren, unseren Gutsladen lebendig halten und das Cafe sowie das gemeinschaftliche Kochen ermöglichen.