Rechtsform

Wir haben uns bei der Gründung unseres Wohnprojektes für die Rechtsform einer Genossenschaft entschieden. Somit ist ‘Wir vom Gut eG’ als eingetragene Genossenschaft Eigentümer der Immobilie und sichert somit bezahlbaren Wohnraum. Die Genossenschaft garantiert zudem die übernommene Verantwortung für das Baudenkmal sowie den Schutz der angrenzenden Landschaft und Natur.
Diese Rechtsform gibt uns wichtige Pfeiler für unsere Struktur vor, wie Vorstand, Aufsichtsrat und die jährliche Generalversammlung.

Im Rahmen dieser Rechtsform erwerben die Mitglieder des Wohnprojektes kein Eigentum im klassischen Sinne, sondern beteiligen sich in Form von Genossenschaftsanteilen. Damit wird ein Nutzungsrecht erworben, das nicht übertragbar oder verkäuflich ist. Die eingebrachten Genossenschaftsanteile verbleiben beim Mitglied, bzw. bei seinen Erben. Wer aus der Genossenschaft austritt, erhält seine Genossenschaftsanteile zurück und gegebenenfalls auch einen Abstand für private Investitionen in die Ausstattung der Wohnung. Der “Mehrwert”  jedoch verbleibt in der Gemeinschaft. Eine finanzielle Absicherung fürs Alter ist durch ein genossenschaftliches Modell somit nicht möglich.

Der genossenschaftliche Ansatz stellt dem Konzept Privateigentum eine solidarische Alternative gegenüber. Das bedeutet allerdings keineswegs, dass eine Gruppe, bzw. Genossenschaft für Einzelne sorgt und die Verantwortung abgegeben wird.  Unsere Genossenschaft funktioniert über die Umkehrung des Erwartungs- und Konsumprinzips. Die Frage lautet nicht, was die Genossenschaft für den einzelnen tun kann, sondern vielmehr, was der/die Einzelne zum Gelingen des Projektes beitragen kann.

Kosten – die wichtigen Größen

Genossenschaftsanteile


Die Guts-Bewohner erwerben Genossenschaftsanteile in Höhe von  1000€ pro m2 Wohnfläche.
Diese wohnungsabhängigen Anteile dienen als Eigenkapital bei der Finanzierung.
Bei Eintritt in die Genossenschaft ist eine Pflichteinlage (1.600,- €) fällig. Diese werden bei Einzug in eine Wohnung auf die wohnungsabhängigen Anteile angerechnet.

Monatliches Nutzungsentgelt (netto / „Kaltmiete“) resultierend aus

– der Finanzierung (Fremdkapitalanteil, Zinsbindung, Tilgungshöhe)
– den Kosten für die Genossenschaft sowie
– den Rücklagen für Instandhaltung und Mietausfall

aktuell liegt das Nutzungsentgelt netto bei 8,30€ / m² Wohnfläche

Alle Beteiligten setzen sich aktiv dafür ein, dass diese Kosten / qm
nicht überschritten, sondern möglichst reduziert werden.

Betriebskostenumlage („Nebenkosten“)
resultierend aus

– den festen Betriebskosten (Grundsteuer, Versicherungen, Wartungen)
– den verbrauchsabhängigen Betriebskosten (Gas, Strom, Wasser)
– der Gemeinschaft (Aufgaben, Angebot, Eigenleistung)

die individuellen Nebenkosten für die eigene Wohnung sowie anteilig für die Gemeinschaftsflächen kalkulieren wir aktuell mit 3,40 € / m² Wohnfläche

Die Betriebskosten werden jährlich abgerechnet.

Fragen hierzu beantworten wir Euch gerne auf unseren Informationsveranstaltungen. Schreibt uns doch eine Nachricht, dann setzen wir uns mit Euch in Verbindung.

Rechenbeispiele Finanzen

Beispielrechnung bei Bezug einer 65 m2 Wohnung auf dem Gut:

  • 65.000 € Pflichteinlage in Genossenschaftsanteilen (1000,- €/ m² Wohnfläche) – Erstattung bei Auszug.
  • 760,05 € monatliches Nutzungsentgeld (8,30 € pro m2 Wohnfläche) und Betriebskostenumlage (3,40 € pro m2 Wohnfläche).

Beispielrechnung bei Bezug einer 100 m2 Wohnung auf dem Gut:

  • 100.000 € Pflichteinlage in Genossenschaftsanteilen (1000,- €/ m² Wohnfläche) – Erstattung bei Auszug.
  • 1170 € monatliches Nutzungsentgeld (8,30 € pro m2 Wohnfläche) und Betriebskostenumlage (3,40 € pro m2 Wohnfläche).